Arbeitsrecht für Betriebsräte
Der Betriebsrat setzt sich aus einem oder auch mehreren Arbeitnehmern eines Betriebs zusammen und ist für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer zuständig. Betriebsräte können bzgl. ihrer Vertretung der Arbeitnehmerinteressen hin und wieder in Konflikt mit dem Arbeitgeber kommen und müssten mit Abstrafungen von selbigem rechnen. Daher unterliegen sie einem besonderen Kündigungsschutz.
Die Betriebsvereinbarung ist ein zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossener Vertrag. Dieser beinhaltet neben Rechten und Pflichten der Betriebsparteien, auch verbindliche Normen für die Arbeitnehmer des Betriebs. Gemäß § 77 Abs. 4 des BetrVG gelten die in der Betriebsvereinbarung ausgemachten Regelungen unmittelbar und zwingend für die Arbeitnehmer.
Betriebsräte sollten sich daher mit der Materie auskennen, um im Interesse des Arbeitnehmers handeln zu können. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen aus Hamburg können eine wertvolle Unterstützung für Mitglieder des Betriebsrats sein, wenn es um Verhandlungen bei Betriebsvereinbarungen geht.
Mitglieder des Betriebsrats haben Beteiligungsrechte an Entscheidungen des Arbeitgebers. Für Betriebsräte existieren unterschiedliche Formen von Beteiligungsrechten. Den größten Einfluss haben Betriebsräte an Maßnahmen des Arbeitgebers über das Mitbestimmungsrecht. Das heißt, der Arbeitgeber kann in bestimmten Angelegenheiten (z. B. sozialen) keine Entscheidung ohne Zustimmung des Betriebsrats treffen.
Weiterhin gibt es das sogenannte Zustimmungsverweigerungsrecht, mit denen der Betriebsrat durch Zustimmungsverweigerung Maßnahmen des Arbeitgebers verhindern kann. Ferner hat der Betriebsrat über Mitwirkungsrechte unter anderem Einfluss auf Kündigungen oder Betriebsänderungen. Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen helfen Betriebsräten bei der Durchsetzung von Beteiligungsrechten.
Die Themenbereiche Interessenausgleich und Sozialpläne gewinnen spätestens bei Betriebsänderungen an Bedeutung. Ob Filialschließungen wegen finanzieller Probleme oder der Wegfall von Arbeitsplätzen durch Fusionen. In jedem Fall betrifft es die Arbeitnehmerinteressen (Entlassungen, Verdienstminderung etc.). Daher fällt es in die Hände des Betriebsrats, Verhandlungen bzgl. Interessenausgleich und Sozialplänen zu führen. Betriebsräte können bei solchen Verhandlungen auch Unterstützung der Hamburger Anwälte aus der Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen bekommen.
Arbeitnehmer, die Mitglieder des Betriebsrats sind, können vom Arbeitgeber eine Freistellung von der Arbeit verlangen. Und zwar, wenn sie Fortbildungen / Schulungen zur Vertiefung ihrer Kenntnisse als Betriebsrat besuchen möchten. Ohne genaue Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes, sowie von wichtigen Grundlagen aus dem individuellen wie kollektiven Arbeitsrecht kann ein Betriebsrat kaum die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Sollten hier Konflikte mit dem Arbeitgeber entstehen (beispielsweise Weigerung der Kostenübernahme), können sich Betriebsratsmitglieder an die Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen aus Hamburg wenden.
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Das Betriebsverfassungsrecht ist ein weites Rechtsgebiet und nicht nur für neu gewählte Betriebsräte eine Herausforderung. Daher sollte sich ein Betriebsrat vor wichtigen Entscheidungen umfassend anwaltlich beraten lassen. Von einem Betriebsrat zu verlangen, dass er allein mit den Instrumentarien des Betriebsverfassungsgesetzes arbeitet, ist illusorisch. Dies gelingt meistens nur erfahrenen und gut geschulten Betriebsräten. Daher ist eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung unerlässlich, um Nachteile für den Betriebsrat und die durch ihn vertretene Betriebsgemeinschaft zu vermeiden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hecht und Kollegen aus Hamburg freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme oder Ihren persönlichen Besuch und stehen Betriebsräten mit Rat und Tat zur Seite.