E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Abbruch einer Betriebsratswahl nur bei groben Fehlern


17.04.2014

Das LAG Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Beschluss (v. 02.04.2014, Az: 3 TaBVGa 2/14) entschieden, dass eine Betriebsratswahl und deren weitere Durchführung nur bei ganz offensichtlichen und besonders groben Fehler gestoppt werden kann. Das setzt voraus, dass die Wahl nicht lediglich anfechtbar sein muss, sondern derartig eklatant gegen Wahlvorschriften verstoßen wird, dass eine spätere Wahl nichtig wäre.

Das Landesarbeitsgericht bestätigt damit die strengen Anforderungen an einstweilige Verfügungen zum Wahlabbruch. Während vormals noch lediglich eine Anfechtung begründende Mängel für ausreichend angesehen wurden, verlangt die jüngere Rechtsprechung verstärkt die gravierende Verletzung rechtlicher Vorgaben. Im Einzefall dürfe nicht einmal mehr der Anschein einer demokratischen Wahl bestehen.

Mehr zum Ablauf und den Anforderungen an Betriebsratswahlen finden Sie auch hier.

 
Zurück...
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-141 drtm-bns 2024-11-21
Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Personalabbau Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg