E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Nur ein laufendes Arbeitsverhältnis kann gekündigt werden

Gegenstand einer Kündigungsschutzklage ist das Begehren festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die konkrete Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist.

Einer Kündigungsschutzklage kann nur stattgegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung nicht bereits durch andere Beendigungstatbestände aufgelöst ist, wie zum Beispiel durch eine Befristung.

Der Arbeitnehmer kann eine Befristung mit einer Befristungskontrollklage angreifen.

Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 7 AZR 377 14 vom 28.09.2016
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-26 wid-149 drtm-bns 2024-12-26
Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kanzlei Hamburg