E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Antrag auf Elternzeit per Fax ist unwirksam

Macht ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit geltend, so muss er diese schriftlich beantragen.

Schriftform im Sinne des BGB bedeutet, dass eine Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden muss, wenn durch das Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben ist. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
Weiter kann die schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

Das Schriftformerfordernis des BGB ist demnach nicht gewahrt, wenn der Antrag auf Elternzeit lediglich per Telefax gestellt wird und eingeht. Ein solcher Antrag ist nichtig.

Der bei einem Antrag auf Elternzeit grundsätzlich bestehende Sonderkündigungsschutz wird bei einem aufgrund des Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis des BGB nichtigen Antrag nicht ausgelöst. Ein unwirksamer Antrag ist für den Arbeitnehmer somit gefährlich, da der Arbeitgeber Kenntnis von dem Elternzeitwunsch seines Arbeitnehmers erlangt, der Arbeitnehmer jedoch zum gleichen Zeitpunkt keinen Sonderkündigungsschutz hat.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 145 15 vom 10.05.2016
Normen: BGB §§ 126, 125
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-149 drtm-bns 2024-11-23
Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Kuendigung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Mobbing Hamburg