E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kenntnis von einer Schwangerschaft ist noch kein ausreichendes Indiz für eine Geschlechterdiskriminierung

Eine unmittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn bei einer Auswahlentscheidung direkt an das Geschlecht angeknüpft wird, sondern auch dann, wenn negativ auf Auswahlkriterien abgestellt wird, welche ausschließlich von Angehörigen eines Geschlechts erfüllt werden können, wie beispielsweise die Schwangerschaft bei Frauen.


Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt seiner Entscheidung über eine Stellenbesetzung Kenntnis von der Schwangerschaft einer Kollegin hat, lässt eine Benachteiligung der Arbeitnehmerin wegen ihres Geschlechts noch nicht vermuten.

Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich erklärt hat, dass für seine Entscheidung das Geschlecht des Arbeitnehmers ein Entscheidungskriterium war oder wenn er für seine Entscheidung Gründe nennt, die auf dem Geschlecht des Arbeitnehmers beruhen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 257 07 vom 24.04.2008
Normen: AGG § 15
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Mobbing Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Schutz vor Diskriminierung