E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kündigungsgründe können ausgewechselt werden

Im Arbeitsgerichtsprozess können Kündigungsgründe, die zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung noch nicht bekannt waren, ausgewechselt und nachgeschoben werden.

Dies gilt jedoch nicht für Kündigungsgründe, die der Kündigung einen völlig neuen Charakter geben und schon vor dem Ausspruch der Kündigung bekannt waren.

In dem entschiedenen Fall erhielt eine kaufmännische Angestellte zunächst eine Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung. Später wurde die Kündigung auch mit betriebsbedingten Gründen begründet, nämlich der Auslagerung der Lohnbuchhaltung.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG NW 7 Sa 1243 14 vom 24.06.2015
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-149 drtm-bns 2024-11-23
Mobbing Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg