E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Arbeitsunfall bei Entfernung vom Arbeitsplatz wegen eines Telefongesprächs

Für den Arbeitnehmer besteht bei einem privaten Telefongespräch kein Versicherungssschutz, wenn es sich bei dem Telefonat nicht lediglich um eine in zeitlicher und räumlicher Hinsicht nur ganz unerhebliche Arbeitszeitunterbrechung handelt.


Keine nur unerhebliche zeitliche und räumliche Arbeitszeitunterbrechung liegt vor, wenn für das Telefonat der Arbeitsplatz verlassen wird, das Gespräch zwei bis drei Minuten dauert und sich der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz 20 Meter entfernt.

Ein Arbeitsunfall ist gegeben, wenn die Verrichtung des Arbeitnehmers zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, die Verrichtung zum Unfallereignis geführt hat und zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod des Arbeitnehmers geführt hat.
 
Landessozialgericht, Urteil LSG L 3 U 33 11 vom 17.09.2013
Normen: SGB VII § 8 Abs. 1
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg