E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Übernahme von Bußgeldern unterfällt dem Arbeitslohn

Übernimmt der Arbeitgeber Bußgelder des Arbeitnehmers, die dieser für die Überschreitung von Lenk- und Ruhezeiten erhält, so handelt es sich hierbei um Arbeitslohn mit Entlohnungscharakter, für welchen Lohnsteuer abzuführen ist.

Demnach gehören Bezüge und Vorteile aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Nicht um Arbeitslohn handelt es sich hingegen bei solchen Vorteilen, die eine notwendige Begleiterscheinung bei der Verfolgung eigenbetrieblicher Interessen sind und der jeweils verfolgte betriebliche Zweck im Vordergrund steht.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH VI R 36 12 vom 14.11.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Kuendigungsschutzklage Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Abmahnung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg