E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung der Größe eines Betriebsrats zu berüchsichtigen

Soll die Größe des Betriebsrats ermittelt werden, so sind im Betrieb regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer bei der Brechnung der Größe des zu wählenden Betriebsrats miteinzubeziehen.

Nach dem BAG sind regelmäßig in einem Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer bei dem Schwellenwert des Betriebsverfassungsgesetzes mit zu berücksichtigen, da sich dieses aus dem Sinn und Zweck des Schwellenwertes ergibt. Dabei kommt es bei mehr als 100 Leiharbeitnehmern auch nicht darauf an, ob diese wahlberechtigt sind oder nicht.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 7 ABR 69 11 vom 13.03.2013
Normen: BetrVG § 9
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Betriebsvereinbarung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Abmahnung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg