E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Vor einer Verdachtskündigung muss der Mitarbeiter eine angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme haben

Vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung muss der betreffende Mitarbeiter vom Arbeitgeber angehört werden.

Dem zu kündigenden Mitarbeiter muss eine Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen angemessen zu äußern. Hierzu muss er im Vorfeld der Verdachtskündigung über die beabsichtigte Kündigung informiert werden, wobei dem Mitarbeiter der konkrete Vorwurf, auf den die Verdachtskündigung gestützt wird, mitzuteilen ist. Der Betroffene muss wenigstens Gelegenheit haben, eine Vertrauensperson zu dem Anhörungsgespräch hinzuzuziehen und sich mental auf das Gespräch einzustellen.
Eine Verdachtskündigung bei der der Mitarbeiter bei dem Anhörungsgespräch überrumpelt wird, ist unwirksam.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 10 Sa 2272 11 vom 30.03.2012
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Kanzlei Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Mobbing Hamburg