E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Schmerzensgeld nach EMS-Probetraining

Die Klägerin erhält kein Schmerzensgeld für einen heftigen Muskelkater nach einem Probetraining im Fitnessstudio.

Bei einem EMS-Training werden die Muskeln durch elektrische Impulse stimuliert. Nach einem solchen Probetraining in einem Fitnessstudio traten bei einer Frau nach ihrem Vortrag Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Enzymwert auf, wegen dem sogar die Gefahr eines Nierenversagens bestanden haben soll. Sie leide bis heute unter Gliederschmerzen, Kopfschmerzen sowie Schlaflosigkeit. Der beauftragte Sachverständige hielt dies jedoch für Unsinn. Die Gefahr eines Nierenversagens könne durch das Probetraining nicht ausgelöst worden sein. Lediglich einen wenige Tage andauernden Muskelkater mit Belastungskopfschmerzen, hielt der Sachverständige für nachvollziehbar. Dieser rechtfertige jedoch keinen Schmerzensgeldanspruch.
 
LG Köln, Urteil LG Koeln 18 O 73 16 vom 11.07.2018
Normen: § 253 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Mobbing Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Kanzlei Hamburg