Arbeitsrecht Hamburg - Aktuelles
Am 30. März 2019 wird das Vereinigte Königreich seine EU-Mitgliedschaft verlieren, sofern der Brexit nicht doch noch auf den letzten Metern gestoppt wird. Das Auswärtige Amt hat daher in Abstimmung mit allen Bundesressorts den Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz vorgelegt, das im gesamten Bundesrecht Rechtsklarheit für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union herstellen soll. Wenn im Bundesrecht von den Mitgliedstaaten der EU die Rede ist, schließt diese Formulierung bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 laut dem Übergangsgesetz auch das Vereinigte Königreich ein, sofern keine der ausdrücklich genannten Ausnahmen greift. Ein separates Brexit-Steuergesetz wird möglicherweise noch die Besteuerung stiller Reserven und andere Steuerfragen regeln.