E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zum Versicherungsschutz bei geplatzten Autoreifen

Ist ein geplatzter Reifen auf eine eingefahrene Schraube zurück zu führen, handelt es sich im Fall eines Unfalls um einen durch die Vollkaskoversicherung erstattungsfähigen Schaden.


Selbiges lehnte die beklagte Versicherung in dem Ausgangsfall aber ab. Sie vertrat vielmehr die Auffassung, bei dem geplatzten Reifen als Schadensursache würde es sich um einen auf dem Betrieb des Fahrzeugs beruhenden Schaden handeln, welcher nicht durch die Versicherungsleistungen erfasst ist.

Das Gericht wertete die eingefahrene Schraube hingegen als Unfall, da es sich bei dem Reifenplatzer infolge der Schraube um ein plötzliches, mechanisches und von aussen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis handelt. Ein solcher Unfall ist aber vom Versicherungsschutz erfasst, weshalb auch die Reparaturkosten am PKW zu erstatten sind.
 
Landegericht Karlsruhe, Urteil LG KA 9 O 95 12 vom 20.08.2013
Normen: Ziff. A.2.3.2. AKB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg