E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Reisemangel muss für Minderung im Einflussbereich des Veranstalters liegen

Einer aufgrund von Fäkalien am Strand erkrankten Familie steht gegen den Reiseveranstalter kein finanzieller Anspruch zu, da diesen hinsichtlich der Verschmutzung und den daraus resultierenden Folgen kein Verschulden trifft.


Ursache der Verschmutzung in dem türkischen Badeort war ein defektes Abwasserrohr der Gemeinde. Die Familie litt infolge der Verschmutzung unter Fieber und Durchfall. Nach ihrer Rückreise forderte sie von dem Veranstalter mehr als 2000 Euro, scheiterte jedoch vor Gericht.

Diesem zufolge lagen das defekte Rohr und die Erkrankung nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters, was aber Voraussetzung für einen finanziellen Anspruch wäre. Hätte er von der Verschmutzung Kenntnis gehabt, hätte er die Familie zwar informieren müssen, aber auch hierfür gab es vor Gericht keine Anhaltspunkte.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 132 C 15965 12 vom 16.01.2013
Normen: §§ 651d, 651f II BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Kuendigungsschutz Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Personalabbau Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Abmahnung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg