E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Für Ehegattenunterhalt keine Privatinsolvenz

Zwecks Sicherung des Ehegattenunterhalts muss ein Schuldner nicht den Gang in die Privatinsolvenz antreten.


In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinanderzusetzen, ob einen Unterhaltsschuldner die Pflicht trifft die laufenden Zahlungen für den Ehegattenunterhalt durch die Anmeldung der Privatinsolvenz zu sichern. In diesem Fall würde dem Ehegattenunterhalt ein Vorrang gegenüber den sonstigen Forderungen eingeräumt.

Das Gericht entschied sich gegen eine solche Verpflichtung des Schuldners und begründete seine Auffassung mit dem Umstand, dass der allgemeinen Handlungsfreiheit des Schuldners mehr Gewicht zukommt als dem Verhältnis der ehemaligen Ehepartner untereinander. Das gilt insbesondere, wenn die sonstigen Verbindlichkeiten ihren Ursprung in der geschiedenen Ehe haben und das Einkommen des Schuldners aus diesem Grund gemindert ist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZR 23 06 vom 12.12.2007
Normen: § 1361 I, II BGB, §§ 36 I, 286 ff., 304 ff. InsO
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Mehrarbeit Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg