Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer ist das Arbeitsrecht sicherlich eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Die Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg ist die richtige Anlaufstelle für alle Arbeitnehmer. Wir kümmern uns um sämtliche arbeitsrechtlichen Belange. Ob Fragen zu Anstellungsverträgen, befristeten Arbeitsverträgen, fristlosen Kündigungen oder Arbeitszeugnissen. Ich – Fachanwalt Heiko Hecht – und mein hoch qualifiziertes Team stehen Ihnen zur Verfügung. Vielfach ist die Beratung durch einen Fachanwalt nötig, damit Sie sich z. B. nicht in unnötigem Streit von Ihrem Arbeitgeber trennen müssen.
Das Thema Kündigung ist sicherlich der heikelste Abschnitt im Arbeitsrecht. Denn der Erhalt einer Kündigung ist meist ein tiefer Einschnitt in die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Allerdings können rechtssichere Kündigungen nur personenbedingt, betriebsbedingt oder verhaltensbedingt begründet sein. Sie haben ein Kündigungsschreiben erhalten und meinen, dass dieses jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt? Dann zögern Sie nicht lange und suchen Sie umgehend die Rechtsanwälte / Fachanwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen in Hamburg auf. Kündigungen sind stets mit kurzen Fristen verbunden und erfordern rasche Beratung von einem Fachanwalt über die weitere Vorgehensweise.
Bestimmte Personengruppen genießen darüber hinaus einen sogenannten, besonderen Kündigungsschutz. Zu diesen Personengruppen zählen etwa Auszubildende nach der Probezeit, Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit oder Personen mit Schwerbehinderung. Die Anwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg unterstützen ihre Mandanten auch beim Aufsetzen einer Kündigungsschutzklage. Angestellte, die in keine dieser Kategorien fallen, profitieren lediglich durch den allgemeinen Kündigungsschutz. Wie weit dieser reicht und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben, können Sie in einer Beratung mit unseren Fachanwälten erfahren.
Verhaltensbedingten Kündigungen muss im Regelfall eine Abmahnung vorausgehen. Dabei hat der Arbeitgeber die Pflichtverletzung, sowie Konsequenzen bei erneutem Verstoß konkret zu benennen. Eine Abmahnung hat in erster Linie erzieherischen Charakter. In Ausnahmefällen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Beispielsweise dann, wenn die abgemahnte Person andere Arbeitnehmer / Vorgesetzte körperlich attackiert, schwer beleidigt oder mutwillig Firmeneigentum zerstört. Insbesondere wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Abmahnung ungerechtfertigt war, haben Arbeitnehmer großes Interesse daran, diese aus der Personalakte entfernt zu wissen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg stehen Arbeitnehmern hierbei auf Wunsch zur Seite.
Wenn sich die Wege von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder trennen, steht es dem Arbeitnehmer zu, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Und zwar unabhängig davon, welche Partei etwa eine Kündigung ausgesprochen hatte. Das Arbeitszeugnis lässt sich sowohl in kompakter (einfaches Zeugnis), als auch in ausführlicher Form (qualifiziertes Zeugnis) verfassen. Inhaltlich darf das Arbeitszeugnis keine Unwahrheiten aufweisen und hat eindeutig formuliert zu sein. Unter vielen Arbeitgebern hat sich eine sogenannte Zeugnissprache durchgesetzt, mit der der Arbeitgeber bestimmte eher negativ angesehene Sachverhalte / Verhaltensweisen des Arbeitnehmers durch geschickte Formulierung verschleiert. Diese mehrdeutigen Formulierungen sind jedoch weder gewünscht, noch zulässig. Wenn Sie bei einem vorliegenden Zeugnis unsicher sind, nehmen Sie eine Beratung durch die Anwälte der Kanzlei Hecht und Kollegen in Hamburg wahr.
Wir vertreten Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei:
Das Spektrum an Tätigkeiten im Arbeitsrecht ist weitgefächert und die hier angesprochenen Punkte stellen lediglich einen Ausschnitt dar. Welches arbeitsrechtliche Anliegen Sie auch haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Türen unserer Kanzlei in Hamburg stehen Ihnen jederzeit offen.
Die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber unterliegt im Arbeitsrecht Beschränkungen, die sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses ergeben ...
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Genannt seien die allgemeine Kündigung, Aufhebungsvertrag, Lossagungserklärung und weitere ...
Nach einer Kündigung ergeben sich zweifelsohne Fragen. Beispielsweise: Wie sieht es mit der Rückzahlung von Ausbildungskosten aus? Droht eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit? ...
Bei der Beendigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer gemäß § 109 GewO, ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (einfaches Zeugnis) fordern ...
Schriftliche Arbeitsverträge sollten von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. So ist sichergestellt, dass beide Vertragsparteien in ein solides Arbeitsverhältnis ...
Das zum 14.08.2006 eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) basiert auf einer Reihe von europarechtlichen Richtlinien, ...